Das obligatorische Vorgespräch
(Anamnesegespräch) dient dem persönlichen Kennenlernen
zwischen Klient/in und Therapeutin.
Wichtige lebensgeschichtliche Daten und aktuelle Anliegen
sowie Therapieziele werden beim ersten Treffen erörtert.
Kommt ein Therapievertrag einvernehmlich
zustande, werden die ersten fünf probatorischen Stunden
(nur im Einzelsetting) vereinbart. Anschließend
werden in Absprache mit dem/der Klienten/in Therapieziele
fokussiert und an der Realisation im therapeutischen Prozess
gearbeitet.
Bei Aufnahme in die Tanztherapie-Gruppe
gilt eine verbindliche Mindest-Verweildauer von sechs Monaten,
um die Gruppenstabilität, eine Vertrauensbasis für
die Gruppenteilnehmer/innen und prozessorientiertes Arbeiten
gewährleisten zu können. Tanztherapie-Gruppen
haben maximal 8 Teilnehmer/innen.